Mit einer Beteiligung an der Genossenschaft OptimaSolar Aargau gestalten Sie die Energiewende mit und können mit ihren finanziellen Mitteln zu einer lokalen, unabhängigeren Energieerzeugung einen wichtigen Beitrag leisten.
Die Genossenschaft OptimaSolar Aargau baut und betreibt Solaranlagen auf Dächern in der Region. Durch den Kauf von Anteilscheinen ermöglichen Sie die Finanzierung neuer Solaranlagen. Sie werden so zum/zur SolarstromproduzentIn ohne eine eigene Solaranlage zu bauen. Ziel ist es, mit gemeinsamem Kapital aus den Anteilscheinen der GenossenschafterInnen möglichst viele Anlagen erstellen zu können.

1 Anteilschein = Kurswert CHF 1000
Anteile zeichnen
Mit der Zeichnung von Anteilscheinen werden Sie Genossenschaftsmitglied. Als Mitglied gehört Ihnen ein Teil der Genossenschaft OptimaSolar Aargau.
Rendite für alle
Rentieren die Anlagen, kann der Wert der Anteilscheine steigen und/oder eine gewisse Verzinsung ausgeschüttet werden. Darüber entscheiden die Genossenschafter gemeinsam.
Solarstrom produzieren
Sie leisten dabei nicht nur einen wichtigen Beitrag an die Energiewende, sie ermöglichen mit ihrer Beteiligung die Herstellung von Solarstrom.
Mitspracherecht
Wir suchen den optimalen Mix zwischen attraktiver Rendite und einer langfristigen Strategie und liquide zu sein für Investitionen in neue Anlagen. Die Entscheidung fällen wir gemeinsam mit allen Genossenschaftern.
Anteilschein erwerben oder schenken
Ja, ich will einen oder mehrere Anteilscheine der Genossenschaft OptimaSolar Aargau erwerben.
Mit dem Absenden eines vollständig und korrekt ausgefüllten Formulars wird eine Bestellung für die gewünschte Anzahl Anteilscheine ausgelöst.
Der/die VerfasserIn der Bestellung verpflichtet sich, nur wahrheitsgemässe Auskünfte zu erteilen. Die Bestellung ist verbindlich.
Zahlungskonditionen und Erhalt der Anteilsscheine
Nach Erhalt Ihrer Bestellung und Prüfung durch die Verwaltung schicken wir Ihnen die Rechnung für die gewünschte Anzahl Anteilscheine.
Mit dem vollständig ausgefüllten Formular bestätigen Sie die Korrektheit der Angaben und erlauben uns, Ihre Daten zu Zwecken der Mitgliedschaft und Information zu speichern.
Eine Bestellung zur Zeichnung verpflichtet zur Zahlung der Rechnung innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
Nach Bezahlung der Rechnung erhalten Sie den Anteilschein / die Anteilscheine über den von Ihnen gewählten Versandweg.
Allfälliger Austritt aus der Genossenschaft
Die Anteilsscheine sind das Fundament der Genossenschaft. Wir hoffen sehr, dass ein Rückkauf der Anteilsscheine nicht nötig wird, denn nur eine starke finanzielle Basis ermöglicht uns den Aufbau weiterer Anlagen. Sollte es sich jedoch aus persönlichen Gründen nicht vermeiden lassen, gilt eine Kündigungsfrist gemäss den Statuten. Als austretende Genossenschafterin besitzt man einen Anspruch auf zinslose Rückzahlung der eigenen Anteilscheine oder man kann die Anteilsscheine an bestehende Genossenschafterinnen weiterverkaufen. Es besteht kein Recht am übrigen Genossenschaftsvermögen.